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Besonders in medizinischen Berufen erleben Sie eine einzigartige Mischung aus einem turbulenten Alltag und jeder Menge Leidenschaft. Dabei darf ein starker Partner an Ihrer Seite nicht fehlen – und genau das sind wir.

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, unsere Helden des Alltags rundum zu unterstützen.

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Bei Connect-Medical werden Werte großgeschrieben.

Wir möchten nicht nur Mitarbeiter gewinnen, sondern auch über einen langen Zeitraum behalten – unsere geringe Fluktuation macht uns stolz.

Auch unsere Partner profitieren täglich von unseren hochmotivierten Mitarbeitern und Beratungsexpertise.

Seit über 15 Jahren entwickeln und pflegen wir erfolgreich unsere Unternehmenskultur. Bei uns können Sie immer mit Professionalität, einem respektvollen Umgang und Entscheidungsfreiheiten rechnen.

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Häufig gestellte Fragen

Was versteht man unter einer Zeitarbeitsagentur?

Eine Zeitarbeitsagentur (Personaldienstleister) spielt eine zentrale Rolle in der modernen Arbeitswelt. Sie vermittelt Arbeitnehmer an Unternehmen für temporäre Einsätze (Arbeitnehmerüberlassung). Diese Form der Beschäftigung bietet Flexibilität sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer und ist in verschiedenen Branchen und besonders im Bereich der Pflege und medizinischen Versorgung kaum noch wegzudenken.

Zeitarbeitsagenturen fungieren als Bindeglied zwischen Unternehmen, die kurzfristig Personalbedarf haben und Arbeitssuchenden, die nach flexiblen oder vorübergehenden Beschäftigungsmöglichkeiten suchen.

Der wesentliche Aspekt der Zeitarbeit ist, dass der Arbeitnehmer formal bei der Zeitarbeitsagentur angestellt ist, welche für die Entlohnung, Sozialversicherungsbeiträge und andere arbeitsrechtliche Verpflichtungen zuständig ist. Die Agentur verleiht dann diese Arbeitskräfte an Unternehmen, die temporär zusätzliches Personal benötigen, sei es zur Abdeckung von Auftragsspitzen, Krankheitsvertretungen oder speziellen Projekten. Dieses Modell bietet Unternehmen die nötige Flexibilität, ihren Personalbestand schnell und effizient an schwankende Arbeitslasten anzupassen, ohne langfristige Verpflichtungen einzugehen.

Für Arbeitnehmer bietet die Zeitarbeit die Möglichkeit, Erfahrungen in verschiedenen Unternehmen und Branchen zu sammeln, ihre Fähigkeiten zu erweitern.

Welche Gründe haben Pflegekräfte, in die Zeitarbeit zu wechseln?

Der Wechsel von Pflegekräften in die Zeitarbeit gewinnt in der Gesundheitsbranche zunehmend an Bedeutung. Dieser Schritt wird oft aus verschiedenen persönlichen und beruflichen Gründen vollzogen: Auf der Suche nach neuen Arbeitszeitmodellen, mehr Flexibilität, einer guten Work-Life-Balance und Chancen der beruflichen Weiterentwicklung bietet die Zeitarbeit attraktive Perspektiven.

Pflegekräfte entscheiden sich aus mehreren Gründen für die Zeitarbeit. Einer der Hauptgründe ist die Flexibilität in Bezug auf Arbeitszeiten und -orte. Zeitarbeit ermöglicht es Pflegekräften, ihren Arbeitsplan an ihre Lebensumstände anzupassen, was besonders für diejenigen attraktiv ist, die familiäre Verpflichtungen haben oder eine ausgewogene Work-Life-Balance suchen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Möglichkeit, in verschiedenen Einrichtungen und Fachbereichen zu arbeiten, was zu einer breiteren beruflichen Erfahrung und Kompetenzerweiterung führt. Darüber hinaus kann die Zeitarbeit auch finanzielle Vorteile bieten, da Zeitarbeitskräfte oft zu sehr guten Konditionen von Personaldienstleistern eingestellt werden.

Nicht zuletzt bietet die Zeitarbeit auch eine Form der beruflichen Absicherung in unsicheren Zeiten, da sie häufig Möglichkeiten öffnet, schneller und flexibler auf attraktive Arbeitsplatzangebote zu reagieren.

Sind Arbeitnehmer sozialversichert?

Die Sozialversicherung von Arbeitnehmern in der Zeitarbeit ist gesetzlich klar geregelt. Die rechtliche Lage in Bezug auf die Sozialversicherungspflicht von Leiharbeitnehmern unterscheidet sich hier nicht von einem anderen Beschäftigungsmodell. Bei einer rechtmäßigen Arbeitnehmerüberlassung ist der Personaldienstleister als Vermittler auch gleichzeitig der Arbeitgeber des Zeitarbeitsnehmers und hat demnach auch die Sozialversicherungsbeiträge zu übernehmen.

Leiharbeitnehmer werden arbeits- und sozialversicherungsrechtlich wie “normale” Arbeitnehmer behandelt und unterliegen somit der Sozialversicherungspflicht. Das sozialrechtliche Beschäftigungsortprinzip bestimmt, dass die Sozialversicherungspflicht im Land eintritt, in dem die Arbeitsleistung physisch erbracht wird.

Es gibt jedoch Ausnahmen, insbesondere im Rahmen von Entsendungen. Unter bestimmten Bedingungen können Arbeitnehmer im Ausland tätig werden und dennoch der Sozialversicherungspflicht ihres Wohnsitzlandes unterliegen. Die “A1-Bescheinigung” ist dabei entscheidend. Auch bei Arbeitnehmerüberlassung besteht die Möglichkeit, dass Leiharbeitnehmer für die gesamte Zeit im Mitgliedstaat ihres Arbeitgebers versichert bleiben. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) unter bestimmten Umständen entschieden hat, dass untergeordnete Tätigkeiten im Herkunftsland des Arbeitgebers die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht erfüllen können. In solchen Fällen können Leiharbeitnehmer, selbst wenn der Arbeitgeber im Herkunftsland sitzt, in dem sie lediglich untergeordnete Tätigkeiten ausübt, im Einsatzland sozialversicherungspflichtig sein.

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