Gesundheitsvorschriften und -Richtlinien: aktuelle Entwicklungen

In der Gesundheitsbranche erleben wir eine dynamische Phase der Veränderung, geprägt durch neue Vorschriften und Richtlinien.

Angesichts des Fachpersonalmangels, insbesondere in der Pflege, stehen Gesundheitseinrichtungen vor der Herausforderung, qualitativ hochwertige Versorgung mit begrenzten Ressourcen zu gewährleisten. Innovative Finanzierungsmodelle, wie das Pflegebudget, zielen darauf ab, die Finanzierung der Pflegeberufe zu verbessern. Gleichzeitig führt der Personalmangel in der ambulanten Pflege zu einer Überprüfung der Priorisierung ambulanter vor stationärer Versorgung. Diese Entwicklungen erfordern eine Anpassung der Gesundheitsvorschriften, um eine effiziente, patientenzentrierte Versorgung zu ermöglichen, die den Bedürfnissen der Pflegenden und des medizinischen Fachpersonals sowie dem Wohl der Patienten gerecht wird.

Gesundheitsvorschriften/Richtlinien zu Veränderungen in der Krankenhausstruktur

Die Entwicklungen in den vergangenen Jahren erforderten schon lange ein Umdenken und einschneidende Veränderungen in der Krankenhausstruktur und Pflege. Lange diskutiert und durch das Bundesministerium für Gesundheit auf den Weg gebracht ist die Krankenhausreform mit drei zentralen Zielen: die Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität sowie die Entbürokratisierung des Systems. Darüber hinaus ist die Gewährleistung der Versorgungssicherheit (Daseinsvorsorge) ein zentrales Anliegen. Durch die Reform werden die erbrachten Leistungen klarer strukturiert. Ziel ist es, durch einheitliche Qualitätsstandards in Bereichen wie Ausstattung, Personal und Behandlungserfahrung eine konsistente Versorgungsqualität zu gewährleisten. Diese Standards sind im Eckpunktepapier des Ministeriums detailliert festgelegt. Krankenhäuser, die diesen Qualitätskriterien nicht gerecht werden, können nicht mit einer Vorhaltepauschale rechnen.

Richtlinien und Direktiven in der ambulanten und stationären Versorgung werden überdacht

In der Behandlung von Menschen mit Pflegebedarf galt bisher die Richtline ambulante vor stationärer Versorgung: Das Prinzip, zuerst ambulant zu versorgen, stößt aufgrund des akuten Personalmangels auf Herausforderungen. Auch häusliche Pflegedienste leiden unter Personalengpässen, was die Qualität der ambulanten Versorgung und die Entlastung pflegender Angehöriger gefährdet. Es besteht grundsätzlich ein Bedarf an innovativen Konzepten, die sich an den Bedürfnissen der Betroffenen orientieren und eine interprofessionelle Versorgung ermöglichen. Diskussionen über eine stärkere Beteiligung des Pflegesektors an der Entwicklung des Gesundheitssystems werden aktuell mit dem Ziel geführt, Pflegefachkräften mehr Befugnisse und eine angemessenere Finanzierung zu gewähren.

Reformen und Leitlinien für die Praxis im Bereich Pflege

Seit dem Jahr 2013 sind einige Reformen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen in der Pflege und neue Leitlinien für die Pflegepraxis auf den Weg gebracht worden, die wir an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen möchten. Die wichtigsten Änderungen in der Übersicht:

  • Reform des Betreuungsrechts: Diese umfassende Reform, die seit dem 1. Januar 2023 in Kraft ist, zielt darauf ab, betreuungsbedürftigen Menschen mehr Selbstbestimmung und Mitbestimmungsrecht zu ermöglichen.
  • Anhebung des Pflegemindestlohns: Ab dem 1. Mai 2023 steigen die Gehälter für Pflegekräfte, abhängig von ihrer Qualifikation.
  • Erhöhung der Urlaubstage: Der Urlaubsanspruch für Mitarbeiter im Pflegebereich steigt bei einer 5-Tage-Woche von 27 auf 29 Tage.
  • Tarifverträge und tarifähnliche Entlohnung: Es wird eine Richtlinie erwartet, die klärt, wie die tarifähnliche Entlohnung für Pflegefachkräfte nachgewiesen werden muss.
  • Neue Rahmenempfehlung für die Intensivpflege: Diese Aktualisierung bringt Änderungen bei der Kostenabrechnung mit sich.
  • Aktualisierung der Expertenstandards: Wichtige Standards wie „Sturzprophylaxe“, „Pflege der Haut“ und „Förderung der Harnkontinenz in der Pflege“ werden gemäß neuer Erkenntnisse aktualisiert.
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